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Vergaberichtlinien Kindergarten- und Krippenplätze
Die städtische Einrichtung Kindergarten Federseezwerge wendet ab 01.01.2015 für die Vergabe eines
Krippenplatzes und/oder eines Kindergartenplatzes das nachfolgende Punktesystem an. Die Vergabe an
Einwohner von Bad Buchau hat oberste Priorität. Die Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr
(1.9.-31.8. oder ggf. zu einem anderen Aufnahmetag) wird für den Kindergarten nach dem Anmeldestichtag
30. April vorgenommen. In einem Vergabeverfahren erhalten zunächst Kinder, die im Zeitraum vom
01.10. – 30.09 des Folgejahres das sechste Lebensjahr erreichen, einen Kindergartenplatz ohne Anwendung der Vergabekriterien.
Für die Krippe gibt es zwei Anmeldestichtage pro Jahr, den 30. November und den 30. Juni. Die Vergabe der
Plätze erfolgt nach den Stichtagen fortlaufend. Die Platzvergabe erfolgt für die Anmeldungen, die zwischen den Anmeldestichtagen aufgenommen werden sollen.
Steht dem vorhandenen Platzangebot eine übersteigende Nachfrage gegenüber, führt die Kindergartenleitung selbstständig, anhand des Punktekatalogs, die Vergabe der Krippenplätze und Kindergartenplätze durch. Sollte aufgrund Punktgleichheit der Bewerber keine direkte Vergabe möglich sein, findet unter Beteiligung der
Stadtverwaltung (Hauptamt) Bad Buchau ein Losverfahren statt.
Im Aufnahmeantrag für einen Krippen- oder Kindergartenplatz für U3 Kinder in altersgemischten Gruppen wird eine Kaution der zweifachen Monatsgebühr für die jeweilige Angebotsform festgelegt. Die Kaution wird
begrenzt auf die Höhe des zweifachen Elternbeitrags für das Erstkind (U3) einer Regelgruppe. Die Kaution wird bei Aufnahme mit den Kindergartengebühren verrechnet. Sollten die Eltern den Aufnahmevertrag
fristgerecht (3 Monate vor Aufnahmedatum) kündigen, so wird die Kaution ausbezahlt. Bei verspäteter
Kündigung des Aufnahmevertrags entfällt eine Rückzahlung der Kaution.
Anmerkungen zu einzelnen Begriffen:
Einwohner: hierzu zählen auch, die im vergaberelevanten Kindergartenjahr über einen Miet- oder notariellen Kaufvertrag nachweislich Einwohner der Stadt werden.
Alleinerziehende: hierzu zählen Personen, die alleinerziehend und berufstätig sind, bzw. deren nachweisliche Arbeitsaufnahme im vergaberelevanten Kindergartenjahr nach Arbeitslosigkeit / Elternzeit ansteht.
Berufstätig: als Berufstätige gelten auch geringfügig Beschäftigte (Beschäftigungsumfang 8 Std./Woche ), als Nachweis ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen.
Der Gemeinderat behält sich vor, diese Richtlinien nach einem Jahr zu überprüfen, ggf. zu ändern oder
aufzuheben.
Punktekatalog des städtischen Kindergartens Federseezwerge Bad Buchau
Aufnahmekriterien:
Besondere Belastung in der Familie: 10 Punkte
Maxikind: 6 Punkte
Geschwisterkind: 5
Alleinerziehend: 4 Punkte
Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme beider Elternteile: 3 Punkte