Hauptbereich
Städtische Musikschule
Haus der Musik: Karlstraße 16
Postanschrift:
Stadtverwaltung
Marktplatz 2
88422 Bad Buchau
Telefonnummer: 07582 9329396
Mobiltelefon: 0175 9622981
E-Mail schreiben
Leiter: Thomas Ruffing
Bürozeiten: Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Die Städt. Musikschule ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt Bad Buchau ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird als solche durch den Bürgermeister verwaltet und vertreten. Die Städt. Musikschule verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Schule dient der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen,
die ihren Wohnsitz in Bad Buchau und den übrigen Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau haben.
Sie soll den Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen ergänzen und fördern sowie eine vorberufliche Fachausbildung ermöglichen. Etwaige Gewinne dürfen nur für die in dieser Schulordnung aufgeführten Zwecke verwendet werden. Die Stadt Bad Buchau erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Städt. Musikschule. Sie erhält bei
Auflösung oder Aufhebung der Städtischen Musikschule nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben,
die dem Zweck der Städtischen Musikschule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Die komplette Schulordnung der Städtischen Musikschule Bad Buchau können Sie sich als PDF-Format
herunterladen.