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Bodenrichtwerte zum 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.08.2023 festgelegt.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksflächen. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen für die Stadt Bad Buchau sind in den Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immission bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können z. T. erheblich sein.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein voll erschlossenes, nach BauGB und Kommunalabgabengesetz beitragsfreies und altlastenfreies Grundstück.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.
Nachfolgend können die Bodenrichtwerttabellen für die Stadt Bad Buchau und die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau eingesehen werden.
Für die Stadt Bad Buchau und den Stadtteil Kappel sind zusätzlich Bodenrichtwertkarten dargestellt.
- Tabelle Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (PDF-Dokument, 240,89 KB, 20.09.2023)
- Bodenrichtwertkarte Bad Buchau 01.01.2023 (PDF-Dokument, 580,54 KB, 20.09.2023)
- Bodenrichtwertkarte Kappel 01.01.2023 (PDF-Dokument, 338,01 KB, 20.09.2023)
Für weitere Auskünfte oder für kostenpflichtige Anträge zur Wertermittlung / Gutachten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: Telefonnummer: 07582 808-29, E-Mail schreiben.
Hinweis:
Zum 01.07.2021 ist die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an den gemeinsamen Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach mit Sitz bei der Stadt Riedlingen übergegangen. Hier die Kontaktdaten:
Gemeinsamer Gutachterausschuss
westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
-Geschäftsstelle-
Marktplatz 1
88499 Riedlingen
Tel.: 07371/183-75
Fax: 07371/183-47
E-Mail: gutachterausschuss@riedlingen.de