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18.Juni 2012: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- BM Diesch berichtet von der stattgefunden Sitzung der Jagdgenossenschaft und bittet den Gemeinderat um Zustimmung zur gefundenen Pachtlösung für die nächsten 10 Jahre:
Demnach beträgt die jährliche Jagdpacht für den Bezirk Bad Buchau 1.300 Euro, für Kappel 1.200 Euro. Maßnahmen zur Wildschadenverhütung werden 50/50 zwischen Pächtern und Grundstückseigentümern geteilt. Der Schadenersatz bei Schwarzwildschäden wird gedeckelt auf die Höhe der Pachtzahlung bei gleichzeitigem außerordentlichem Kündigungsrecht seitens des Pächters.
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Pachtverträge auf dieser Basis einstimmig zu.
- BM Diesch gibt bekannt, dass für den 17.Juli 2012 eine Bürgerversammlung zum Thema Gemeinschaftsschule mit dem Referenten Norbert Zeller (Kultusministerium) geplant ist.
- Der Spatenstich für den Kindergartenneubau findet wie geplant am Montag, den 25.Juni 2012 um 11 Uhr statt.
TOP 2: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
a) Stadtsanierung Kernstadt III: Städtebaulicher Vertrag Projekt Götzburg-Areal
BM Diesch gibt bekannt, dass die Stadt nach längeren Verhandlungen nunmehr mit dem Eigentümer des Götzburg-Areals kommende Woche einen städtebaulichen Vertrag über den Abbruch der Altgebäude und die Neuordnung des Geländes abschließen wird. An den Neuordnungsplänen (REWE-Einkaufsmarkt und Betreutes Wohnen) habe sich – wie in der Bürgerversammlung im vergangenen Jahr bereits vorgestellt – nichts geändert. Als wesentliche Verzögerungsgründe seien die Klärung von rechtlichen Belangen wie z. B. Restwertentschädigung oder Zuschuss zu den Abbruchkosten, Umsatzsteuerpflichten und vergaberechtliche Dinge zu nennen. Der Abbruch sollte bis Ende des Jahres bewerkstelligt sein und der Neubau bis Ende des kommenden Jahres.
b) Private Erschließungsvorhaben
Der Vorsitzende informiert über die jüngst im Gemeinderat beratenen privaten Baugebietserschließungen, wozu die Gemeinderäte grundsätzlich Ihre Zustimmung gaben. Vor Maßnahmenbeginn müssen jedoch teilweise noch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Erschließungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Eines der Vorhaben befindet sich im Baugebiet Oberbach/Unterbach – zwischen Penny und Oberbachstraße. Hier sollen 6 bis 7 neue Wohnbauplätze entstehen. Das andere Vorhaben befindet sich in Verlängerung zur Prof. Dr. Berner-Straße mit Verschwenkung zur Straße Am Burrenkeller hin. Im Endausbau sollen hier in den nächsten Jahren etwa 8 Wohnbauplätze erschlossen werden.
TOP 3: Baugesuch: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Weiherstr. 2/1
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein.
Nach Inaugenscheinnahme der Planunterlagen wird das Einvernehmen einstimmig erteilt.
TOP 4: Vor-Ort-Besichtigungen
a) Baustelle Federseeschule/Hallenbad
Die Gemeinderäte nehmen das neu sanierte Lehrschwimmbecken mit Nebenräumen und Technikbereich sichtlich zufrieden in Augenschein.
Auf einen gravierenden Mangel machte allerdings SR Preißing in den Duschbereichen aufmerksam: das Wasser läuft teilweise vom erhöhten Mittelgang in das Hallenbad und die Umkleidebereiche; es wird festgestellt, dass das Gefälle in beiden Duschräumen offenkundig nicht sorgfältig genug ausgeführt wurde. Die Mängel werden mit dem Architekten besprochen und Nachbesserungsmaßnahmen veranlasst.
b) Standort Grillplatz und exemplarische Plätze in der Umgebung
An der Bittelwiesenturnhalle erinnert der Vorsitzende an die bisherigen Beratungen, wonach der ursprünglich angedachte Platz auf dem Kolpingspielplatz durch deren wie auch der katholischen Kirchengemeinde versagten Zustimmung nicht mehr in Frage komme. Als neuer Standort wurde bereits mehrmals auch der Bereich der Bittelwiesen-Turnhalle ins Auge gefasst.
Nach eingehender Besichtigung und Erörterung der Einschränkungen und Hemmnisse (Vandalismus, wilder Müll, Einschränkungen für die Gartenwirtschaft am Kinderfest etc.) wird einvernehmlich als Standort für den Grillplatz mit Schutzhütte die Ostseite der Turnhalle festgelegt. Die Schutzhütte sollte möglichst zweckmäßig, einfach, mit Pultdach und kleinerem abschließbaren Nebenraum errichtet werden.
Eine ähnlich gestaltete Schutzhütte ist in Betzenweiler erstellt, die anschließend besichtigt wurde. Die Grillhütte findet die allgemeine Zustimmung der Gemeinderäte, wobei die Größendimension nur etwa die Hälfte sein sollte. Die Ausstattung auf der Wiese sollte aus zwei Garnituren Bänken und Tischen sowie einer Feuerstelle bestehen – möglichst in abbaubarer Ausführung für das Kinderfest.