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6.Mai 2014: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
BM-Stellvertreter SR Preißing nimmt Bezug auf die Kandidatenvorstellung am vorigen Abend im Bischof-Sproll-Haus auf Initiative der Kolpingfamilie und bedankt sich für die vorwiegend sachlichen Beiträge der Kandidaten. Den Bad Buchauer Bürgern wurde hier ein umfassendes Bild von den Gemeinderatskandidaten vermittelt. Er rügt SR Weiß, der die Gelegenheit genutzt und die Veranstaltung dazu missbraucht hätte, um ein weiteres Mal sowohl den Gemeinderat als auch den Bürgermeister völlig deplatziert und unsachlich zu diffamieren.
TOP 2: Stadtsanierung Kernstadt III: Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets
SR Preißing erläutert die Tischvorlage und verweist auf die am 19.10.2012 beschlossene Sanierungssatzung, in welcher auch das Sanierungsgebiet abgegrenzt wurde. Auf Grund erheblicher Gestaltungsmängel in der Karlstraße wird dem GR empfohlen, das Sanierungsgebiet um diesen Teilbereich zu erweitern. Damit erhöht sich die bisherige Abgrenzung von 2,9 ha auf 3,18 ha.
Nach entsprechender Aussprache und Information beschließt der GR einstimmig:
- Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Kernstadt III“ wird wie erläutert und ohne Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Der Satzung liegt ein Lageplan der Gebietsabgrenzung bei.
- Die Satzung ist im vollen Wortlaut an allen 4 amtlichen Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird diese Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in die Grundbücher der betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücke zu beantragen.
TOP 3: Bebauungsplanverfahren „Zehntscheuer IV“
a) Prüfung der bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Herr Kopp vom Ingenieurbüro Schwörer erläutert den Entwurf des Bebauungsplanes „Zehntscheuer IV“ sowie die örtlichen Bauvorschriften, die in der Fassung vom 23.07.2013 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wurden. Der Gemeinderat hat hierzu am 23.07.2013 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 06.08.2013 bis 13.09.2013.
Die weitere Abstimmung und die geänderte Planung erfolgte bis zum 14. Januar 2014. Der vom Gemeinderat am 21.01.2014 beschlossene Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, den örtlichen Bauvorschriften und der dazugehörige Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung, Ausgleichsplanung und artenschutzrechtlicher Prüfung für diesen Bereich wurde vom 10.02.2014 bis einschließlich 21.03.2014 öffentlich ausgelegt und konnte eingesehen werden.
Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 06.02.2014. Herr Kopp erläutert ausführlich die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Einzelnen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan „Zehntscheuer IV“ in der Fassung vom 06.05.2014 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.05.2014 werden nach § 74 LBO i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
TOP 4: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgetragenen Spendeneingänge für den jeweiligen Zweck anzunehmen und bedankt sich bei den Spendern.
TOP 5: Kreditaufnahme 2014 für den Eigenbetrieb städt. Wasserversorgung
Herr Menz erläutert dem Gremium, dass im Eigenbetrieb Wasserversorgung in den Vorjahren eine Unterfinanzierung stattgefunden habe. Die Kreditermächtigung 2013 mit 35.500 € und 2014 mit 62.600 € wurden bis dato nicht ausgeschöpft. Um im Eigenbetrieb Wasserversorgung liquide zubleiben, müsse man nun den Kredit von 98.100 € aufnehmen.
Er habe 4 Banken aufgefordert ein Angebot mit einer Zinsfestschreibung und einer Laufzeit von 30 Jahren abzugeben. 2 Banken haben lediglich ein Angebot über eine Laufzeit von 10 Jahren abgegeben. Er habe jedoch eine Laufzeit von 30 Jahren bewusst gewählt, damit durch die Abschreibung das Ganze refinanziert werden kann.
Nach kurzer Aussprache beschließt das Gremium einstimmig, die Kreditaufnahme wird beim günstigsten Anbieter, bei der Volksbank Ulm-Biberach eG in Höhe von 98.100 € zu einem Zinssatz von 2,08 %, aufgenommen.
Wasserversorgung