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29. November 2016: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. November 2016 im Saal Seekirch (Kleiner Saal) des Kurzentrums Bad Buchau
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
BM Diesch stellt dem Gemeinderat zunächst seine neue Mitarbeiterin im Vorzimmer, Frau De Carolis, vor.
BM Diesch verweist auf nachfolgende Termine:
- 01.12.2016 Verbandsversammlung GVV
- 06.12.2016 Runder Tisch GR – ökumenischer Freundeskreis Asyl
- 13.12.2016 Jahresabschlussessen
Außerdem verweist BM Diesch weist auf nachfolgende Tischvorlagen hin:
- Aktuelles Anschriften- und Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung
- Sitzungsterminplan 2017
SR Schultheiß berichtet, dass der Freundeskreis für seine begleitenden Hilfestellungen keine Räumlichkeiten im ehem. REWE-Gebäude nutzen könne und fragt an, inwiefern die Stadt Hilfestellung leisten kann. BM Diesch verweist auf den bevorstehenden Runden Tisch mit dem Freundeskreis Asyl.
SR Schultheiß fragt ferner an, wann die nächste Bürgerfragestunde stattfinden wird und wann die Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden. BM Diesch gibt bekannt, dass dies für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen ist.
SR Bürker weist darauf hin, dass auf der Homepage noch ein Bauplatz zum Verkauf eingestellt ist. HA Müller bestätigt dies, der genannte Bauplatz werde derzeit von einem Architekten überplant.
TOP 2: Bebauungsplanverfahren „Zehntscheuer V“
a) Erörterung der bei der Bürgerbeteiligung und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Herr Müller verweist zunächst auf die umfangreichen Sitzungsunterlagen und erläutert den Verfahrensstand. Die bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in den Entwurf des zeichnerischen und schriftlichen Teils des Bebauungsplans sowie in die örtlichen Bauvorschriften eingearbeitet. Bei der jetzt durchgeführten Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung sind keine weiteren Bedenkungen oder Anregungen eingegangen, die zu einer Änderung des Satzungsentwurfs führen. Daher könne dieser Bebauungsplan nun aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen werden.
Nachdem keine Fragen aus dem Gremium vorhanden sind,fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Zehntscheuer V“ in der Fassung vom 29.11.2016 wird nach § 10 BauGB i. V. mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. v. 29.11.2016 werden nach § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen
TOP 3: Annahme von Spenden
VOAR Menz erläuterte den Eingang mehrerer Spenden. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Annahme der Spenden für den jeweiligen Zweck.
TOP 4: Haushaltsplan 2017 der Stadt Bad Buchau – Vorberatung
Der Haushaltsentwurf 2017, der jedem Gemeinderatsmitglied per Sitzungsladung zugestellt wurde, wird von Kämmerer Menz detailliert erläutert.
Abgesehen von überplanmäßigen Gewerbesteuereinnahmen verläuft der Haushalt 2016 weitgehend plankonform. Nach den beiden schwierigen Jahren 2015 und 2016 werde der Haushalt 2017 wieder Durchschnittsqualität erreichen. Die Stadt gehe finanziell wieder etwas entspannter in das Folgejahr 2017, weshalb die Anmeldungen der öffentlichen Einrichtungen ungekürzt in den Planentwurf übernommen worden seien.
Nach der einführenden Erläuterung des Abschnitts 9000 – Steuern und Zuweisungen – werden alle wesentlichen Positionen der Haushaltsabschnitte erklärt.
Die Leitungen der städtischen Einrichtungen geben in Ergänzung zu den Haushaltsplanungen jeweils einen kurzen Erfahrungsbericht und Ausblick hinsichtlich ihrer Einrichtungen, die das Gremium zustimmend zur Kenntnis nimmt. Herr Menz geht abschließend auf alle wesentlichen Positionen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts ein.
Der Haushaltsentwurf wird in seiner Gesamtheit zustimmend zu Kenntnis genommen und wird unverändert in die endgültige Haushaltsplanung 2017 einfließen.
TOP 5: Vorberatung der Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe
a) Touristikmarketing
Frau Vaut stellt die Marketingstrategien der Tourist-Information vor und erläutert bei welchen wichtigen Messen sie vor Ort sind und welche Werbemöglichkeiten sie sonst noch ausschöpfen.
Herr Menz erläutert die einzelnen Positionen des Erfolgs- und Vermögensplanes, der jedem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zugestellt worden ist.
Mit einem voraussichtlichen Jahresverlust in Höhe von 222.200 wird gerechnet.
Nach Kenntnisnahme und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, wird dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 einstimmig wie vorgetragen zugestimmt.
b) Wasserversorgung
Herr Menz erläutert die einzelnen Positionen des Erfolgs- und Vermögensplans mit Kalkulation des Wasserzinses im Entwurf, der jedem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zugestellt worden ist.
Zur Erzielung des angestrebten Gewinns sei eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,15 € auf 1,25 € erforderlich.
Nach Kenntnisnahme und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, wird dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 einstimmig wie vorgetragen zugestimmt.
c) Marienheim
Herr Menz geht auf die einzelnen Positionen des Erfolgs- und Vermögensplans im Entwurf, der jedem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zugestellt worden ist, ein.
Durch die investitionsbedingt höheren Abschreibungen sei ein deutlich höherer Verlust zu erwarten. Investitionen seien nicht vorgesehen.
Nach Kenntnisnahme und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, wird dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 einstimmig wie vorgetragen zugestimmt.
TOP 6: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Herr Menz erläutert detailliert die Tischvorlage einschließlich Gebührenkalkulation, die jedem Gemeinderatsmitglied per Sitzungsladung zugestellt und dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende 2. Änderungsatzung der Wasserversorgungssatzung (Anlage zum Protokoll). Die Änderung der Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
TOP 7: Kreditaufnahme 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Wasserversorgung
SR Müller erklärt sich für befangen und rückt vom Beratungstisch ab.
Herr Menz erläutert die Tischvorlage. Die Kreditermächtigung des Jahres 2015 über 162.500 € werde wegen niedriger Baukosten in der Karlstraße, des außergewöhnlich hohen und nicht abgeführten Gewinns nur zu einem Teil in Höhe von 60.000 € benötigt. Die Verwaltung tendiere angesichts des niedrigen Zinsniveaus zu einer langfristigen Zinsbindung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das von der Federseebank eG Bad Buchau vermittelte Darlehensangebot der Deutschen Genossenschaftshypothekenbank mit einer Zinsbindung von 30 Jahren zu 2,05 % anzunehmen.
TOP 8: Änderung der Benutzungsordnung für den Federseesteg
Die letzte Gebührenerhöhung sei im Jahr 2011 vorgenommen worden. Nach dieser Zeit könne an moderate Erhöhungen gedacht werden.
An Entgelt wird erhoben für Erwachsene bisher 2,00 €, Vorschlag ab 1. Januar 2017 dann 2,50 €. Für Kinder, Schüler, Studenten mit Ausweis bisher 1,00 € (künftig 1,50 €), Familien bisher 4,00 € (künftig 5,00 €), Schwerbehinderte mit Ausweis bisher 1,00 € (künftig 1,50 €). Einwohner aus dem Federseegebiet bleiben wie bisher von den Gebühren befreit.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entgelte zum 01. Januar 2017 wie vorgeschlagen zu erhöhen. Der Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Benutzungsordnung für den Federseesteg öffentlich bekannt zu machen.
TOP 9: Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch § 2 b UStG – Ausübung des Optionsrecht
Herr Menz erläutert die Tischvorlage. Der Gemeinderat nimmt die Neuordnung zur Kenntnis und erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen §2 Abs. 3 UStG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.
Anlage zu TOP 2: Beschlußvorlage B-Plan Zehntscheuer V (PDF-Dokument, 169,16 KB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 2: Lageplan B-Plan Zehntscheuer V (PDF-Dokument, 1,58 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 4: Haushaltsentwurf 2017, Teil 1 (PDF-Dokument, 11,6 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 4: Haushaltsentwurf 2017, Teil 2 (PDF-Dokument, 7,38 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 5: Haushaltsentwurf Eigenbetriebe 2017 (PDF-Dokument, 6,77 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 6: Wasserversorgung (PDF-Dokument, 774,44 KB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 8: Gebühren Federseesteg (PDF-Dokument, 331,74 KB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 9: Umsatzbesteuerung (PDF-Dokument, 4,27 MB, 29.06.2017)