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26.Juli 2016: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.Juli 2016 im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: Aktuelle Bericht und Verschiedenes
Bewilligungsbescheid Fachförderung Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
Herr Menz gibt erfreut zur Kenntnis, dass der Antrag auf Projektförderung für Feuerwehrzwecke in Höhe von 270.000 € bewilligt wurde. Mit dieser Zuwendung soll die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Stützpunktfeuerwehr Bad Buchau um 6 Stellplätze umgesetzt werden.
TOP 2: Erweiterungsneubau Feuerwehrgerätehaus: Beauftragung Tragwerksplanung
Nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides aus der Fachförderung, kann nun für die weitere Umsetzung des Vorhabens auch die Tragwerksplanung für das Objekt beauftragt werden; Architekt und die Fachplaner für Elektro und HSL wurden bereits in der Gemeinderatsitzung am 25.11.2014 beauftragt.
Die Verwaltung empfiehlt für die statische Fachplanung das Ing.-Büro Rudolf aus Langenenslingen zu betrauen. Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass das Ingenieurbüro Rudolf wird auf der Grundlage der HOAI mit den Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung beauftragt wird.
TOP 3: Beschaffung von Tablets für die Gemeinderatstätigkeit
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die in der Klausurtagung am 24./25. Juni 2016 besprochene Anschaffung von Tablets zur Gemeinderatsarbeit. Es soll allen Gemeinderäten die Gemeinderatstätigkeit erleichtern und die Sitzungsunterlagen auf elektronischem Weg zugestellt werden und überall einsehbar sein können.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig:
a) Für die Gemeinderatsarbeit wird das Samsung Tablet S2 mit 32 GB für 370,- €/netto beschafft.
b) Für die Gemeinderatsmitglieder die bereits ein Tablet besitzen, einen Zuschuss in Höhe des zu beschaffenden Tablets von 370,- € zu gewähren.
TOP 4: Sanierung ‚Kernstadt III‘: 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets
Der Vorsitzende beschreibt die Erweiterung des Sanierungsgebiets als zentrales Projekt, da es den Kernbereich der Stadt betreffe. Durch eine Ergänzungssatzung solle das Gremium eine Erweiterung des Sanierungsgebietes schaffen, um eine Möglichkeit für Investoren zu suchen und dieses Gebiet sinnvoll zu nutzen.
Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
- Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegen Sanierungsgebiets „Kernstadt III“ wird, wie erläutert, ohne Änderung oder Ergänzung, beschlossen.
- Die Satzung ist im vollen Wortlaut an allen vier amtlichen Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird diese Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in die Grundbücher der betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücke zu beantragen.
TOP 5: Jahresabschlüsse 2015
a) Städtisches Freibad
Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergibt per Saldo ein Gesamtdefizit von 120.094,65 €. Herr Menz erläutert den Jahresabschluss in den wichtigsten Positionen, insbesondere Veränderungen zum Vorjahr.
Nach Kenntnisnahme und ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig: Der Jahresabschluss 2015 des städtischen Freibads wird wie vorgetragen festgestellt.
b) EB Marienheim
Herr Menz erläutert die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Verlust von 12.324,11 €. Die großen Investitionen im Jahr 2015 waren die Brandschutzsanierungen, die jedoch nicht übermäßig umfangreich waren und über 2020 hinaus nicht mehr ausreichend sein werden.
Nach Kenntnisnahme und ohne weitere Rückfragen fasst der Gemeinderat einstimmig die vorgelegten Feststellungsbeschlüsse.
c) EB Wasserversorgung
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem erfreulichen Jahresgewinn von 40.349,95 €. Der Wasserverlust betrug 2015 weniger als 15%, dieser sei sehr gering gegenüber den Vorjahren.
Auf Nachfragen von SR Schultheiß mit welchem Anstieg des Wasserzinses zu rechnen sei erwidert Herr Menz, dass dieser sich moderat nach oben gehen werde.
Nach entsprechender Kenntnisnahme beschließt der Gemeinderat einstimmig:
Der Jahresabschluss 2015 wird wie vorgetragen und aus der Anlage ersichtlich festgestellt. Der Jahresgewinn wird zunächst auf neue Rechnung vorgetragen und im Folgejahr den Rücklagen zugewiesen.
d) EB Touristik-Marketing
Das Jahresdefizit liegt deutlich unter dem Vorjahreswert und erreicht bei weitem nicht den Durchschnitt der Vorjahre. Der Wirtschaftsplan sah ein Defizit von 230.700 € vor. Die G+V schließt mit einem Defizit in Höhe von lediglich 67.844,08 €.
Nach Kenntnisnahme und kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig: Die Jahresbilanz 2015 wird wie vorgelegt und im Beschlussvorschlag der Anlage formuliert festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 6: Bildung von Haushaltsresten auf 31.12.2015
Kämmerer Menz erläutert die vorgesehene Bildung von Haushaltsresten auf 31.12.2015, nach Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht. Beschluss:Die Haushaltsreste zum 32.12.2015 werden wie vorgelegt und getragen gebildet.
TOP 7: Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Bad Buchau
Herr Menz erläutert die Tischvorlage, die jedem Gemeinderatsmitglied mit der Sitzungsladung zugestellt wurde. Die Qualität des Vorjahres wird nicht mehr erreicht, hier sei ein Einbruch der Steuereinnahmen zu verzeichnen.
Leider wird der kommunale Finanzausgleich diese Verbesserungen im Jahr 2017 zu großen Teilen nivellieren. Dafür ist Vorsorge zu treffen. Hier kommen die Rücklagen zum Einsatz. Die guten Jahre waren 2013 und 2014, jedoch sind die Defizite nicht so hoch ausgefallen wie geplant.
Das Investitionsvolumen 2015 liegt mit 11 Mio. € deutlich über dem Durchschnitt der vielen Vorjahre. Beim Friedhof ist keine Kostendeckung zu erreichen. Die Schwerpunkte liegen bei der Vitrinenanschaffung im Federseemuseum, der Wohnungsbauförderung, der Abwasserbeseitigung, beim Straßenbau und bei der Fortsetzung der Stadtsanierung. Das passable Gesamtergebnis bringt vorübergehend eine Entspannung in die chronisch schwache Finanzlage der Stadt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Feststellungsbeschluss, der als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.
TOP 8: Sanierung L280 – Sachstandbericht, Stellungnahme der Stadt
Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlage der Sanierung der L280 des Regierungspräsidiums Tübingen, die jedem Gemeinderatsmitglied mit der Sitzungsladung zugestellt wurde. Herr Menz erläutert die geplante Straßensanierung und den geplanten Straßenaufbau bzw. -unterlegung mit Geofließgitter.
Die geplante aufwendige Konstruktion sei eine schwimmende Konstruktion und in sich beweglich. Aus dem Straßenquerschnitt ist ersichtlich, wie das Geofließgitter überlappend über die gesamte Breite dreilagig eingearbeitet werde.
Herr Menz gibt weiter zur Kenntnis, dass zum vorliegenden Vorentwurf eine Stellungnahme bis September abgegeben werden kann, die dann in diesen Bericht eingearbeitet werden könne. Der Radweg, der dem GVV unterstehe, müsse auch während der Sanierung der Straße befahrbar. Es wurden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, eine Neutrassierung sei jedoch aus Kostengründen nicht möglich; im Übrigen wurde das Projekt als Sanierung und nicht als Neubaumaßnahme eingestuft. Einer Kostenschätzung zufolge liegen die Baukosten bei der jetzigen Variante bei rund 3 Mio. €.
Die Ausfahrten, insgesamt 159, sollen auf die Hälfte reduziert werden. Der gleichbleibende Wasserstand in den Gräben soll durch das Freihalten der Dohlen gewährleistet werden. SR Sandmaier regt an, ob nicht eine Lösung der Ortseinfahrt von Oggelshausen her zum Einbremsen des Verkehrs durch eine Insel oder Querungshilfe in Betracht kommen könnte. Der Vorsitzende begrüßt diese Anregung und werde diese gerne in die Stellungnahme einfließen lassen.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden vom Gremium zur Kenntnis genommen; der Gemeinderat begrüßt den Baubeginn in 2017.
Anlage zu TOP 4: 3.Erweiterung Sanierungsgebiet Kernstadt III (PDF-Dokument, 184,35 KB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 4: Abgrenzungsplan 3.Erweiterung (PDF-Dokument, 235,68 KB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 5: Jahresabschluss 2015 EB Marienheim (PDF-Dokument, 4,33 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 5: Jahresabschluss 2015 EB Wasserversorgung (PDF-Dokument, 8,12 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 5: Jahresabschluss 2015 EB Touristik-Marketing (PDF-Dokument, 7,92 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 5: Jahresabschluss 2015 Städtisches Freibad (PDF-Dokument, 1,11 MB, 29.06.2017)
Anlage zu TOP 6 und 7: Rechenschaftsbericht Stadt 2015 (PDF-Dokument, 14,0 MB, 29.06.2017)