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12. Oktober 2020: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.10.2020
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes BM Diesch berichtet kurz über folgende Punkte:
- Aktueller Situationsbericht zur Corona-Pandemie in Bad Buchau
Die Situation ist volatil und nahezu täglich Änderungen und starken Schwankungen unterworfen. Zum Zeitpunkt der Sitzung gab es in Bad Buchau 5 positive Indexfälle (2 Ehepaare, 1 Einzelperson) sowie 9 Kontaktfälle unter Quarantäne. Während der letzten Wochen waren die Betroffenen hauptsächlich Reiserückkehrer und ausländische Staatsbürger; dies ändere sich derzeit jedoch. Zudem sind inzwischen hauptsächlich wieder eher ältere Mitbürger betroffen. Hohe Verunsicherungen gibt es vor allem bei den touristischen Betrieben aufgrund einer verwirrenden Vielzahl von Verordnungen und aufgrund des gültigen Beherbergungsverbots. - Stadtsanierungs-Antrag / Ortstermin mit RP am 6.Oktober.2020
Gemeinsam mit 2 Vertretern des Regierungspräsidiums wurde in einem Ortstermin der beschlossene Antrag durchgesprochen und das betreffende Gebiet zwischen Post-/Insel- und Gartenstraße begangen und die augenfälligsten Projekte angesprochen. Über den Antrag soll in den nächsten Monaten entschieden werden. - Gutachterausschuss
Wie bereits mehrfach angesprochen soll in der nächsten Verbandsversammlung des GVV die Verbandssatzung entsprechend geändert und die Zuständigkeit an die Gemeinden zurückdelegiert werden. Erst dann können die einzelnen Gemeinderäte des Federseegebietes den Beitritt zum geplanten interkommunalen Gutachterausschuss für den gesamten Mittelbereich Riedlingen beschließen. - Themen für die nächsten Sitzungen sind u.a.:
Sitzung am 10.11.: Haushaltsberatung 2021, Teil 1 (Kernhaushalt), Präzeptoratsgebäude (Ortstermin und Vorstellung der Sanierungsplanungen)
Sitzung am 24.11.: Haushaltsberatung 2021, Teil 2 (Eigenbetriebe), Rohrnetzanalyse und zugehöriger Maßnahmenplan
Sitzung am 15.12.: Verabschiedung Haushalt 2021; Quartalsbericht TouristInfo - Weitere Termine:
20.10. Betriebsausschuss Federseemuseum
28.10. Tourismusbeirat - Sonstiges:
SR Baumeister bedankt sich für die zeitnahe Aufstellung des Spiegels in der gefährlichen Kurve Dullenried/Zugang Naturkindergarten
TOP 2: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Neuweiher II“
- Billigungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Die Stadt Bad Buchau beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Federseebank als Grundstückseigentümer die Erweiterung des Wohngebiets „Neuweiher“ in Richtung Süden zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs mit dem Ziel weiterhin bezahlbaren, ortsnahen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Fläche am Siedlungsrand im direkten Anschluss an die Hölderlinstraße bietet sich für eine geordnete Siedlungsarrondierung an, da sich das Baugebiet direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Dem Bebauungsplanverfahren ist bereits im Jahr 2016 eine Strukturuntersuchung für diesen Bereich vorangegangen. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Bebauungsplan erarbeitet. Durch die Weiterentwicklung des Wohngebiets „Neuweiher“ wird dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Stadt angemessen Rechnung getragen und hier der Siedlungsrand im Übergang in die freie Landschaft definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Neuweiher II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungsarrondierung gegeben und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert.
Frau Mayer vom Planungsbüro Künster erläutert den Entwurf und die Planungen nach §13b BauGB ausführlich.
Das beschleunigte Verfahren erfolgt in zwei Stufen. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt, um die verschiedenen Belange der Beteiligten und fachlichen Themen besonders zu berücksichtigen.
Nach kurzer Beratung und Klärung offener Fragen beschließt der Gemeinderat einstimmig:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Neuweiher II“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 12.10.2020 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 12.10.2020 wird mit der Begründung vom 12.10.2020 gebilligt.
- Der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Neuweiher II“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 12.10.2020 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 12.10.2020 werden mit Begründung vom 12.10.2020 gebilligt.
- Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
- Gemäß § 4 (1) BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
- Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
TOP 3: Baugesuch
Neubau einer Überdachung von bestehenden Parkplätzen, Kirchstr. 33
Herr Merz erläutert anhand von Lageplan und den eingereichten Bauplänen das Bauvorhaben. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und muss deshalb nach § 34 BauGB beurteilt werden. Beabsichtigt ist die Erstellung einer Überdachung in der Größe 9,00m x 5,00m. Höhe: Pultdach 3,00m zu 2,10m.
Die Erstellung der Überdachung wurde bereits mit der unteren Denkmalbehörde im Landratsamt abgestimmt, es liegen keine Bedenken vor. Die Verwaltung sieht daher keine Hinderungsgründe zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Nach kurzer Beratung erteilt der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4: Eigenbetrieb Wasserversorgung: Kreditaufnahme
Kämmerin Christ erläutert den Kapitalbedarf von 146.000 Euro und die vorliegenden Kreditangebote. Nach kurzer Diskussion und Abwägung stimmt der Gemeinderat einstimmig der entsprechenden Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse/LBBW zu.