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Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bad-buchau.de veröffentlichten Website der Stadt Bad Buchau. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 05.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Maßnahmen: Die Texte und Videos sind aktuell bei einer externen Firma in Arbeit und werden schnellstmöglich auf der Website hinterlegt.
2. Barriere:
- a. Beschreibung: Die Geomap und die Bauplatzübersicht (interaktive Karten) sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
- b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
- c. barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins (z.B. Kirchen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen, Kontaktdaten und eventuell Öffnungszeiten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Auch die Bauplätze sind unter der Karte erneut aufgelistet.
3. Barriere:
- a. Beschreibung: Auf einigen Seiten sind kleine Kartenausschnitte hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
- b. Maßnahmen: Interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
- c. barrierefreie Alternative: Die einzige Information hinter den Karten ist die Adresse des entsprechendes Ortes. Die Adresse finden Sie als Alternative auf jeder Seite in der Infobox-Spalte zusätzlich in Schriftform.
4. Barriere:
- a. Beschreibung: Bei allen Wander- und Radwegen auf der Website im Gästebereich sind Outdooractive-IFrames hinterlegt. Diese IFrames sind nicht in vollem Umfang zugänglich.
- b. Maßnahmen: Die Stadt Bad-Buchau wird den Drittanbieter auf die Mängel aufmerksam machen und sobald eine barrierefreie Variante vorliegt werden die Daten ausgetauscht. Natürlich werden auch hier die Daten nie komplett barrierefrei sein da es sich ebenfalls um interaktive Kartenanwendungen handelt.
5. Barriere:
- a. Beschreibung: Bei der Unterkunftssuche und den Prospektbestellungen werden die Daten von Booking & More geladen. Die Anwendung ist aktuell nicht in vollem Umfang barrierefrei.
- b. Maßnahmen: Die Stadt Bad-Buchau wird den Drittanbieter auf die Mängel aufmerksam machen und sobald eine barrierefreie Variante vorliegt werden die Daten ausgetauscht.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Bad Buchau kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Bad Buchau auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Bad Buchau ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.01.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.01.2022 überprüft und aktualisiert.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: Telefonnummer:0711 279-3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.