Mit 17
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Jugendliche dürfen den Führerschein der Klassen B und BE erwerben, wenn sie am Programm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2017 freigegeben.
Kontakt
Rathaus Bad Buchau
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88422 Bad Buchau
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Faxnummer: 07582 808-40
Service-BW
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