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Amtliche Bekanntmachung
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt.
veröffentlicht am 21.02.2025 um 09:40 Uhr:
Die Ergebnisse der Stadt Bad Buchau zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Sie hier unter folgendem Link abrufen:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08426013/praesentation/index.html
veröffentlicht am 03.02.2025 um 15:12 Uhr:
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
veröffentlicht am 23.01.2025 um 12:05 Uhr:
Information zur Briefwahl - Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub
veröffentlicht am 20.01.2025 um 13:40 Uhr:
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.202
veröffentlicht am 20.01.2025 um 13:35 Uhr:
Pressemeldung: Kreiswahlleiter Mario Glaser weist auf verkürzte Fristen zur Briefwahl hin
veröffentlicht am 07.01.2025 um 14:50 Uhr:
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
veröffentlicht am 18.12.2024 um 15:20 Uhr:
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Die Voraussetzungen hierfür entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Link der Bundeswahlleiterin.
Den hierfür erforderlichen Antrag finden Sie HIER. Bitte beachten Sie die im Antrag enthaltenen Ausfüllhinweise. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie bereits jetzt postalisch (Stadt Bad Buchau, Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau) oder per Mail an ema(@)stadt-badbuchau.de zusenden.
Genauere Infos zum Thema Auslandsdeutsche finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
veröffentlicht am 05.12.2024 um 09:00 Uhr:
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen.