Allgemeine Informationen
Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat am 24. März 2020 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 14. März 2021 als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
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Amtliche Bekanntmachung
veröffentlicht am 14.08.2020 um 10:00 Uhr bis 16.09.2020 um 12:00 Uhr