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14.Juni 2016: Gemeinderat

Artikel vom 31.12.2015

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.Juni 2016 im Sitzungssaal des Rathauses


TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
Der Vorsitzende verweist zunächst auf das bei der letzten Sitzung vorgestellte Graffiti-Projekt an der Bittelwiesenturnhalle, das damals auf begeisterte Zustimmung stieß. Es wurde damals vereinbart, dem Künstler zwar grundsätzlich freie Hand bzgl. der Motivwahl und Gestaltung zu lassen, jedoch sollte sein Vorschlag dem Gemeinderat bei der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Dies sei heute nun der Fall, der Entwurf von Daniel Schuster (‚Daschu‘) liege nunmehr vor:

Der Entwurf bekam ohne lange Diskussion breite Zustimmung. Es wurde lediglich angeregt, das abgebildete Vogelmotiv (Eisvogel) ggf. mit dem NABU abzustimmen.
BM Diesch berichtete kurz über die stattgefundenen Verbandsversammlungen der Volkshochschule und des Wasserversorgungsverbandes Federseegruppe, bei derjeweils der Jahresabschluss 2015 vorgelegt und beschlossen wurde. Er gab das jeweilige Rechnungswerk zur Kenntnisnahme alle Gemeinderäte in Umlauf.
Anschließend verweist und erinnert BM Diesch auf folgende Termine:

  • 17.Juni, 15:00 Uhr: gemeinsamer Besuch der Landesausstellung mit dem Gemeinderat von Bad Schussenried
  • 30.Juni, 11:00 Uhr: Sommerfest Marienheim
  • 30.Juni, 18:00 Uhr: Verbandsversammlung GVV in Kanzach
  • 11.Juli, 18:30 Uhr: Stiftungskuratorium Marienheim

TOP 2: Bauvoranfrage: Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohneinheiten, Albert-Einstein-Straße
Herr Merz erläutert den Sachverhalt ausführlich: das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weihersteile II“. Der Bauherr beabsichtigt die Erstellung eines Doppelhaus für sich und seine Kinder zu erstellen.
Im Bebauungsplan sind für dieses Baugebiet 3 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig; lt. Bauvoranfrage sind zwar 4 Wohneinheiten geplant, die Kommentierung des § 9 Nr. 6 BauGB besagt jedoch, dass sich die Höchstzahl der festgelegten Wohneinheiten auf Wohngebäude bezieht. Bei einem Doppelhaus sei somit jeder Gebäudeteil separat zu bewerten. Nach intensiver Abstimmung der Voraussetzungen mit der Baurechtsbehörde am Landratsamt sieht die Behörde keinen rechtlich haltbaren Grund, die Bauvoranfrage abzulehnen, das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig – ggf. sogar im Kenntnisgabeverfahren.
Bei der bereits durchgeführten Angrenzerbenachrichtigung gingen von allen Angrenzern bereits Widersprüche zum Bauvorhaben/-vorbescheid ein. Die Ausführungen der Angrenzer beziehen sich überwiegend auf die Bauplatzvergaberichtlinien, die am 23.09.2014 vom Gemeinderat verabschiedet und beschlossen wurden, jedoch aufgrund der unerwartet geringeren Nachfrage nie zur Anwendung kamen. .

BM Diesch ergänzt, dass die Größe und Art der Bebauung entspricht sicherlich nicht der Absicht des in den 90er Jahren verabschiedeten Bebauungsplanes – ist aber gemäß den Festlegungen den B-Plans auch nicht ausgeschlossen und lt. der Genehmigungsbehörde grundsätzlich zulässig und nicht zu verhindern. Die Verwaltung könne daher nur die Zustimmung zu dieser Bauvoranfrage empfehlen. Selbst im Falle einer Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens sei zu erwarten, dass das Landratsamt dieses ersetzt und eine Baugenehmigung erteilen wird.
Nach kurzer Diskussion wird das gemeindliche Einvernehmen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich erteilt.

TOP 3: Selbsthilfegemeinschaft Federsee: Projektvorstellung durch GR Michael Wissussek
Michael Wissussek beschreibt die aktuelle Ausgangslage aus seiner Sicht: Die Gemeinden des Fedeseegebietes werden in der demographischen Entwicklung eine Stagnation oder sogar einem Rückgang der Einwohnerzahlen erleben – mit allen entsprechenden Nachteilen: Wegbrechen von Einnahmen, hohe Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur trotz geringerer Einwohnerzahlen, Verlust an Attraktivität bei Wegfall von Infrastruktureinrichtungen. Jeder Verlust von Einwohnern – und damit auch von älteren Menschen, die wegziehen müssen – trifft die Gemeinden schmerzlich; umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten zu ergreifen, ältere Menschen in der Gemeinde halten zu können. Jede sinnvolle Umnutzung von Leerständen, nachhaltige Nutzung von Gebäuden ist daher begrüßen und kann innovative Lösungsansätze aufzeigen.
Nach der Bevölkerungsstatistik 2013 beträgt der Anteil der Menschen über 80 Jahre im Landkreis insgesamt 4,8 %. Im Durchschnitt B-W. 5,2 %. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Menschen über 80 Jahren im Landkreis Biberach um 45,4 % steigen, landesweit aber nur um 41,5%. Die derzeit günstige Situation verkehrt sich also ins Gegenteil. Untermauert wird dies durch die Zahl der Pflegebedürftigen, welche gar um 52% steigt, von bisher 3.400 auf fast 5.200 Personen.
Auf Bad Buchau bzw. den GVV heruntergebrochen bedeutet das eine Zunahme der Bevölkerung über 80 Jahren 2013 – 2030 = + 298 (!).
Er strebe im Bereich des GVV eine Organisationsstruktur an, die sich als Verwaltungs- und Flächenmanager in Kooperation mit den Vereinen und Organisationen organisiert und strukturiert. Dies könnte über die ‚Selbsthilfegemeinschaft Bürger für Bürger am Federsee‘ erreicht werden, um alle Ressourcen für das Erreichen einer nachhaltigen , generationsübergreifend Gemeinschaft zu bündeln und erhalten. Gemeinden bieten durch das Gemeinschaftsleben Sicherheit, die bestehende Infrastruktur im Gemeindekern ist essentiell. Das Vorhandensein verschiedener (Um) Nutzungen hat besonderen Reiz sowie die Möglichkeit von Identifikation mit gewachsener Struktur und der eigenen Biographie.
Eine Versorgung im Fall des Bedarfs der niederschwelligen Hilfe, oder professionellen Betreuung ist gegeben. Barrierefreier Wohnraum steht zur Verfügung. Kommunikations- und Anlaufstellen sind installiert und zentral verknüpft. Durch Attraktivität in der Gemeinde bleiben Infrastrukturen vorhanden, oder lassen sich neu innovieren.
Die Initiative Bürger für Bürger soll

  • Eine Vernetzung der Angebote in der Stadt und rund um den Federsee erreichen
  • Als erste Projekte sind die Entwicklung einer Bürgerinfobroschüre sowie die Schaffung einer Bürgeranlaufstelle vorgesehen
  • Künftig sollen auf Grundlage einer noch durchzuführenden Strukturerhebung ganz gezielt Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden – von niederschweluig bis hochprofessionell, z.B. soziales Netzwerk, Organisation von Direkthilfen, Hilfe zur Selbsthilfe, Hilfen bei Behördengängen, Fahr u. Einkaufsdienst, Hilfen rund ums Haus, Besuchsdienst

Am 9.Juni habe sich schon eine rund 30-köpfige Initiativgruppe gebildet; weitere Treffen sind vorgesehen. Die Öffentlichkeit werde rechtzeitig informiert – ehrenamtliche Helfer seien herzlich willkommen. Herr Wissussek bedankte sich abschließend bei allen Unterstützern sowie der Stadtverwaltung.
BM Diesch bedankte sich für die Initiative. Das Gremium nahm die Ausführungen mit großem Interesse und Wohlwollen zur Kenntnis und freut sich auf eine erfolgreiche Weitentwicklung.