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Vögel am Federsee
Rathaus Bad Buchau
Aktuelles
Die Stadt Bad Buchau informiert

Hauptbereich


12.Juli 2016: Gemeinderat

Artikel vom 31.12.2015

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.Juli 2016 im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes

  • BM Diesch gratuliert SR Bechtle zum heutigen Geburtstag sowie SR Zippel zur Hochzeit am vergangenen Samstag
  • Er überbringt die erfreuliche Mitteilung, dass der Ausgleichstock nunmehr eine Förderzusage in Höhe von 400.000 € für den Schulhausbau übermittelt habe
  • Über die 2017 anstehende Sanierung der L280 soll bei der nächsten GR-Sitzung berichtet werden; die vorläufigen Ausbaupläne seien am heutigen Tag vorgelegt worden
  • BM Diesch informiert die Gemeinderäte über die Anschaffung von 2 gebraucht erworbenen Dienstfahrzeuge für den Städtischer Bauhof
  • Nach aktuellen Informationen der Telekom soll der Sendemast Kappel noch im Herbst 2016 umgebaut werden; spätestens ab Frühjahr 2017 soll flächendeckend LTE im Stadtgebiet verfügbar sein
  • Abschließend gibt er den Abschlussbericht der Fremdevaluation Progymnasiums in Umlauf

Termine:

  • 18.07.2016, 18:00 Uhr Besichtigung der Wasserversorgung
  • 25.07.2016, 19:30 Uhr Schulabschlussfeier Progymnasium
  • 29.07.2016,. 18:00 Uhr Einweihung Federseestadion anlässlich Federseepokalturniers

TOP 2: Bebauungsplan "An der Riedlinger Staße": Aufstellungsbeschluss im Beisein des Planungsbüros Künster
Die Stadt Bad Buchau beabsichtigt die Erweiterung ihrer Gewerbeflächen. Das Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung wurde beauftragt, für den Bereich, der durch die Riedlinger Straße (L 270), die Allmannsweiler Straße (K 7586), die Umgehungsstraße (L 275) und durch den landwirtschaftlichen Betrieb im Osten begrenzt wird, ein Strukturkonzept in drei Varianten zu entwickeln. Die vorgestellten Konzepte zeigen Perspektiven auf, wie dieses Gebiet kurz-, mittel- und auch langfristig entwickelt werden kann.
Die Bebauung des Gebiets soll in mehreren Abschnitten erfolgen. Im Norden ist die Aufstellung des Bebauungsplans in der Abgrenzung des vorliegenden Geltungsbereichs beabsichtigt, wonach die Struktur der Bebauung so entwickelt wurde, dass das nördliche Plangebiet als erster Bauabschnitt realisiert werden kann.
Nach Erläuterung der Pläne durch Herrn Künster und kurzer Diskussion wird zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „An der Riedlinger Straße“ folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

  • Für den in der Planzeichnung vom 14.04.2016 dargestellten Geltungsbereich wird nach §2 (1) BauGB der Bebauungsplan „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, aufgestellt.
  • Für den in der Planzeichnung vom 14.04.2016 dargestellten Geltungsbereich werden nach §74 (7) LBO i. V. m. §2 (1) BauGB die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, aufgestellt.

TOP 3: Bebauungsplan "Am Mövenweg": Aufstellungsbeschluss im Beisein des Planungsbüros Künster
Die Stadt Bad Buchau beabsichtigt die Erweiterung des Wohngebiets „Weiherteile II“ im Süd-Osten. Das Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung wurde beauftragt, für den gesamten Bereich, der sich dem Wohngebiet „Weiherteile II“ anschließt, zwischen der Bebauung und dem Mövenweg ein Strukturkonzept in zwei Varianten zu entwickeln. Dieses Konzept zeigt Perspektiven auf, wie das Gebiet nördlich des Mövenwegs für den kurz- und mittelfristigen Bedarf sowie langfristig entwickelt werden kann. Die Bebauung der gesamten Fläche erfolgt in mehreren Abschnitten. Zunächst soll der westliche Teilbereich entwickelt werden, in der Abgrenzung des vorliegenden Geltungsbereichs zum Bebauungsplan. Später soll bei Bedarf die übrige Bebauung der Fläche entsprechend des Strukturkonzepts erfolgen.
Nach Erläuterung der Pläne durch Herrn Künster und kurzer Diskussion wird zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Am Mövenweg“ folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

  • Für den in der Planzeichnung vom 23.02.2016 dargestellten Geltungsbereich wird nach § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan „Am Mövenweg“, Stadt Bad Buchau, aufgestellt.
  • Für den in der Planzeichnung vom 23.02.2016 dargestellten Geltungsbereich werden nach §74 (7) LBO i. V. m. §2 (1) BauGB die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Am Mövenweg“, Stadt Bad Buchau, aufgestellt.

TOP 4: Baugesuch: Erweiterung Federseeschule Bad Buchau
Frau Wurm und Herr Ströbele vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg stellen – wie bereits in der vergangenen Verbandsversammlung des GVV die Pläne für den Erweiterungsbau für die Federseeschule vor.

Nachdem der Gemeindeverwaltungsverband die Planungen soweit abgesegnet hat, werde nun heute der Bauantrag vorgelegt. Nach intensiver Augenscheinnahme der Pläne und kurzer Aussprache wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

TOP 5: Wuhrstraße: Fahrbahnverengungen
Nachdem 2006 die Wuhrstraße in den heutigen Zustand versetzt wurde, wurde das Thema auf Wunsch einzelner Bürger noch einmal erläutert.
In der Folge der Fertigstellung der Umgehungsstraße wurde ab 2003 die gesamte Ortsdurchfahrt neu überplant. Grundlage war eine Machbarkeitsstudie, die das Ingenieurbüro Brenner + Münnich, Aalen im Jahre 2003 vorlegte. Der Gemeinderat entschied nach seinerzeit intensiven Diskussionen 2004 die Umsetzung in der heutigen Form.
Bereits damals waren insbesondere folgende Punkte Gegenstand der Diskussionen: optische Gestaltung/Einengungen, Fahrradweg ja/nein, Kreuzungssituationen (Kreisverkehr oder abbiegende Vorfahrt), Verhinderung von unnötigem Durchgangsverkehr, Reduzierung der Geschwindigkeit, ausreichend Parkplätze, Berücksichtigung von Grundstückseinfahrten sowie ausreichend Fußgängerüberwege.
Schlussendlich hat sich eine deutliche Mehrheit entschieden; die Ziele wurden eindeutig erreicht; lt. Polizei ist auch kein außergewöhnliches Unfallgeschehen zu beobachten. Es gelte lt. §1 der Straßenverkehrsordnung ‚gegenseitige Rücksichtnahme‘.
Nach entsprechender Diskussion sah die deutliche Mehrheit der Gemeinderäte keinen Handlungsbedarf, um den aktuellen Zustand zu überarbeiten. Die Engstellen erfüllen ihren Zweck, die Gestaltung habe sich bewährt.

TOP 6: Sitzungsorganisation: künftige Nutzung des Saals „Seekirch“ im Kurzentrum für öffentliche Sitzungen des Gemeinderats Bad Buchau
Nachdem der Sitzungssaal nur noch bedingt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung entspricht (u.a. kein zweiter Flucht- und Rettungsweg, fehlende Barrierefreiheit, Brandschutzvorgaben, nur geringe Anzahl an Zuschauerplätzen) wurden Alternativen im Stadtgebiet überprüft und in der Gemeinderatsklausur zur Diskussion gestellt. Dabei wurde als ideale Lösung der ‚Saal Seekirch (Kleiner Saal)‘ des Kurzentrums festgelegt, der alle Anforderungen erfüllt und zu annehmbaren Konditionen von der Moorheilbad gGmbH angemietet werden kann.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, künftig die öffentlichen Gemeinderatssitzungen möglichst bereits ab September 2016 im ‚Saal Seekirch‘ abzuhalten.

TOP 7: 1&1 Mentoren Bad Buchau: Antrag auf finanzielle Förderung der Integrationsarbeit
Wie bereits in den vergangenen Jahren beantragt der ökumenische Kreis für Integration eine entsprechende Bezuschussung für ihre erfolgreiche und sehr löbliche Arbeit. Frau Brigitte Frosdorfer erläutert kurz den Antrag und beantwortet entsprechende Rückfragen.
Ohne weitere Diskussion wird dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.300 Euro verbunden mit dem Dank und Respekt des Gremiums einstimmig stattgegeben.