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19. Dezember 2017: Gemeinderat

Artikel vom 22.12.2017

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.Dezember 2017


Tagesordnung

TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes

BM Diesch informiert das Gremium über folgende Angelegenheiten:

  • Weiterentwicklung Frisch-Areal: in einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt macht dieses deutlich, dass auf alle Fälle ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist.
  • Baugebiet Möwenweg: das Landesamt für Denkmalpflege führt ab 8.Januar 2018 archäologische Sondierungen durch – das Gelände gilt als archäologische Verdachtsfläche
  • Verbandsversammlung VHS: BM Diesch berichtet kurz von der Verbandsversammlung und gibt den Rechenschaftsbericht 2016 sowie den Haushaltsplan 2017 in Umlauf.
  • Verbandsversammlung Federseegruppe: BM Diesch berichtet kurz über die Wasserversorgung und gibt den beschlossenen Haushaltsplan 2018 in Umlauf
  • Internet-Relaunch: Hauptamtsleiter Müller und die Leiterin der Tourist-Info, Frau Spielvogel stellen den aktuellen Entwurf vor und geben einen kurzen Überblick. Die Freischaltung erfolgt am 21.12.2017 – verbunden mit der Bitte an die Gemeinderäte, die Seite eingehend zu prüfen und eventuelle Kritik und Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung weiterzuleiten.

TOP 2: Bürgerfragestunde

Einige anwesende Bürger weisen die Verwaltung auf kleinere Missstände im Stadtbild hin; die Verwaltung nimmt die Hinweise dankbar an und wird sich im Einzelnen darum kümmern.

TOP 3: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

BM Diesch verweist auf §35 GemO, nachdem er verpflichtet sei, Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung zeitnah öffentlich bekanntzugeben. Er verliest folgende Beschlüsse im Wortlaut und erläutert diese:

  • Der Gemeinderat der Stadt Bad Buchau stimmt dem Verkauf von Gebäude Schloßplatz 11 und der notwendigen Freiflächen auf Flurstück 3 und 43/1 entsprechend der vorgesehenen Platzeinteilung an die Moorheilbad Buchau gGmbH (im Folgenden MHB genannt) zu - als Verkaufspreise werden der gutachterlich festgestellte Gebäudewert bzw. die Bodenrichtwerte zugrunde gelegt
  • Dem Eintritt der MHB in die notariellen Verkaufsangebote der privaten Grundstückseigentümer (Gebäude Schloßplatz 10/1 und 12; also Hofbräuhaus und ‚Roter Bau‘) wird zugestimmt
  • Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags nach den o.g. Maßgaben übernimmt die MHB die Verpflichtung zum Abbruch der vorhandenen Bausubstanz einschließlich Baureifmachung des Geländes und zur konkreten Einbeziehung des Schloßplatz-Areals in die künftige Weiterentwicklung der Schloßklinik
  • Der Gemeinderat stimmt einer Förderung der Sanierung des Schloßplatzareals im Rahmen der Stadtsanierung „Kernstadt lll“ zu
  • Bis zur endgültigen Bebauung des Areals ist das Gelände in einem der Lage angemessenen Pflegezustand zu erhalten
  • Sollte die Umsetzung der Bebauung des Geländes nicht innerhalb der im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Fristen begonnen sein, behält sich die Stadt das Recht einer Rückabwicklung der Grundstücksgeschäfte vor (Rückkaufsrecht). Eine Weiterveräußerung an Dritte ist ausgeschlossen
  • Ein städtebaulicher Vertrag regelt die Details.

BM Diesch ergänzt, dass die notarielle Beurkundung der Kaufverträge und des städtebaulichen Vertrages inzwischen vollzogen sind und erläutert den künftigen Grundstücks-Zuschnitt des Schlossplatzes anhand eines Übersichtsplanes.

Die MHB erhält durch diese Entscheidung ausreichend Fläche für Erweiterungsmöglichkeiten der Schlossklinik; die Stadt selbst bleibt im Besitz von ausreichend eigenen Flächen für eventuelle Erweiterungen des Progymnasiums.

TOP 4: Bebauungsplan ‚Änderung und Erweiterung Sondergebiet Moorbadzentrum‘

a)     Aufstellungsbeschluss

b)     Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Hauptamtsleiter Müller führt in das Thema ein und verweist auf die umfangreiche Sitzungsvorlage, die auch im Internet für jedermann einsehbar ist. Der beauftragte Planer, Herr Clemens Künster‘ erläutert das Vorhaben und die Planungen detailliert und begründet diese ausführlich.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie folgt:

a)     Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Sondergebiet Moorbadzentrum“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Schriftlichen Teil, wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.

b)     Der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Änderung und Erweiterung Sondergebiet Moorbadzentrum“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Schriftlichen Teil werden mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.

c)     Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

d)     Gemäß § 4 (1) BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

e)     Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

TOP 5: Baugesuch – Neubau Eingangsbereich Thermalbad

Herr Merz verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erläutert anhand der vorgelegten Pläne das Bauvorhaben. Geplant ist ein repräsentativer Eingangskomplex mit Umkleidebereich, Duschräumen, Saunaerweiterung, Bistro sowie ergänzenden Ruheräumen.

SR Müller erkundigt sich nach eventuellen Schäden auf dem zum Gelände führenden Teuchelweg. BM Diesch erwidert, dass diesbezüglich bei den bisherigen Bauprojekten mit dem Bauherrn, der Moorheilbad gGmbH die entsprechende Sanierung eventueller Schäden vereinbart wurde – er gehe davon aus, dass dies auch in diesem Falle so gehandhabt werde.

Nach intensiver Einsichtnahme der Pläne und kurzer Aussprache wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.  

TOP 6: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Buchau für das Haushaltsjahr 2018; Beratung und Verabschiedung

TOP 7: Eigenbetrieb ‚Pflegeheim Marienheim‘: Wirtschafts- und Vermögensplan 2018, Beratung und Verabschiedung

TOP 8: Eigenbetrieb ‚Wasserversorgung Bad Buchau‘: Wirtschafts- und Vermögensplan 2018, Beratung und Verabschiedung

TOP 9: Eigenbetrieb ‚Touristikmarketing Bad Buchau‘: Wirtschafts- und Vermögensplan 2018, Beratung und Verabschiedung

Zu TOP 6 bis 9:

VOAR Menz verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im November d.J. und erläutert die vorgelegten Haushaltspläne ausführlich.

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat jeweils einstimmig die entsprechenden Haushaltspläne.