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Hinweis – Trinkwasser-Installation Maßnahmen gegen Coronavirus
Vorübergehende Stilllegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden jeglicher Art (Betriebe, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Einzelhandel, Gastronomie, Banken etc.) im Zuge von verordneten Betriebsunterbrechungen als Maßnahmen gegen das Coronavirus. Sollte das Gebäude oder die Gebäudeeinheit über eine längere Zeit nicht genutzt werden muss die Trinkwasseranlage vorübergehend stillgelegt werden.
Was heißt das für Sie?
Ist es absehbar, dass die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzt werden kann, müssen vom Eigentümer, Schritte zum Schutz des Trinkwassers eingeleitet werden,
- Aufrechterhaltung des stimmungsgemäßen Betriebes der Trinkwasserinstallation
Oder,
- Das vorübergehende Stilllegen der Trinkwasser-Installation (Betriebsunterbrechung)
Wie sie diese Maßnahmen umsetzen können, finden sie hierzu die Information des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) als Download.