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Bürgerbeauftragter des Landes - sich unabhängig beraten lassen
Er vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Bei Bedarf erklärt er Zusammenhänge und Bescheide.
Seine Unterstützung ist neutral.
Verfahrensablauf
Sie erreichen den Bürgerbeauftragten telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf seiner Webseite.
Er bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf seiner Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.
Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Website des Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.
Er kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Er kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.
Fristen
- Je früher, desto größer ist die Chance, dass er weiterhelfen kann
- Bei Beschwerden über die Landespolizei: drei Monate
Unterlagen
Vorhandene Unterlagen und Bescheide
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Sonstiges
Wollen Sie anonym bleiben, müssen Sie dies ausdrücklich mitteilen. Es kann aber sein, dass ohne konkreten Bezug zu Ihrem Fall eine einvernehmliche Erledigung nicht möglich ist.
Verwaltungsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Fristen, zum Beispiel für Widerspruch oder Einspruch, müssen Sie selbst beachten. Ihr Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten ändert daran nichts.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Der Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text enstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat ihn am 11.09.2018 freigegeben.