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27.Juli 2010: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
Besuch aus Chile: BM Diesch überbrachte die Grüße des ehemaligen Stadtrats Jürgen Mattmann, der derzeit auf Heimaturlaub in Bad Buchau weilt. Er habe über das Erdbeben in Chile berichtet und danke ganz herzlich für die Gelder aus der Spendenaktion, die zusammen mit der WGB spontan organisiert wurde. Mit einer Dokumentation legte er Rechenschaft über die Verwendung der Spendengelder ab. Künftig werde er alle Belege zur Einsicht beim Bürgermeister deponieren. Gleichzeitig kann eine Broschüre der deutschen Schule in Temuco/Chile eingesehen werden, an der Jürgen Mattmann seit 2 Jahren Schulleiter ist.
Zahlen Progymnasium: BM Diesch konnte erfreut davon berichten, dass im Progymnasium Bad Buchau für das kommende Schuljahr 2010/11 nunmehr 41 Neuanmeldungen vorliegen. Damit konnten wieder 2 stabile fünfte Klassen gebildet werden.
BM Diesch kündigte des Besuch von Staatssekretär Drautz vom Wirtschaftsministerium in Stuttgart an, der mit einer hochrangig besetzten Delegation am 13.August 2010 unsere Stadt von 16 bis 18 Uhr besucht. Im Fokus seines Interesses stehen Tourismusprojekte, die mit Fördermitteln aus dem Wirtschaftsministerium unterstützt wurden. Auf dem Besichtigungsprogramm stehen der neue Wohnmobilstellplatz am Kurpark, der neue Federseesteg sowie der Minigolfplatz im Städtischen Freibad.
BM Diesch berichtete von den Jahresabschlusssitzungen der Moorheilbad Buchau gGmbH, der Thermalbad Betriebs GmbH und der OTG, die in den letzten Tagen stattgefunden haben. Eine ausführliche Berichterstattung folgt in den obligatorischen Beteiligungsberichten, die in der Sitzung nach der Sommerpause vorgelegt werden sollen.
BM Diesch verwies auf die Sonderausstellung im Federseemuseum mit dem Titel ’Vom Korn der frühen Jahre’ von 1.August bis 1.November 2010, täglich von 10-18 Uhr.
BM Diesch schlug als Ersatz für den weggefallenen, öffentlich zugänglichen Grillplatz am Segelfluggelände vor, einen neuen Grillplatz unter kommunaler Obhut in der seit Jahren brachliegenden alten Kiesgrube hinter der Plankentalkapelle (gegenüber Hundesportplatz) vor. Die Gemeinderäte zeigten sich von der Idee sehr angetan und beauftragten gleichzeitig die Verwaltung, einen entsprechenden Gestaltungsvorschlag zu unterbreiten.
TOP 2: Vorstellung der Konzeption für das neue Federseejournal im Beisein von Frau Siegle und Verlagsvertretern
Die Vorstellung des Konzeptentwurfs für das neue Federseejournal hat gezeigt, dass noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Uneinigkeit herrschte insbesondere über die zu erreichenden Zielgruppen, der Gestaltung und auch der Mehrkosten. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept mit den Projektpartnern zu überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Diskussion zu stellen.
TOP 3: Baugesuch: Umnutzung Garage und Einbau eines Ausweich-Büros, Albert-Einstein-Straße 1
Beschluss:Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
TOP 4: Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem am 11.03.2010 verkündeten Urteil entschieden, dass Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrundelegen dürfen. Auch die versiegelten Flächen von Einfamilienhäusern in homogenen Siedlungsstrukturen müssen jetzt bei der Gebührenberechnung herangezogen werden. Die Umsetzung soll mittelfristig, d.h. binnen 1 bis 2 Jahren erfolgen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Nach der Fachliteratur und den Erfahrungen ist davon auszugehen, dass sich für Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern keine wesentlichen bzw. nur geringfügige Änderungen ergeben werden. Objekte mit hohem Wasserverbrauch und geringen befestigten Flächen werden dagegen entlastet (z.B. Hochhäuser). Für große Grundstücke mit großen befestigten Flächen und gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten) werden die Abwassergebühren allerdings steigen. Gleichzeitig soll für alle ein Anreiz zur Entsiegelung gegeben werden; insgesamt soll damit mehr Gerechtigkeit in der Gebührenkalkulation entstehen.
Bereits das laufende Jahr 2010 ist also ggf. nach zu kalkulieren. Eine Veranlagung 2010 nach dem bisherigen Einheitsmaßstab wäre rechtswidrig. Ggf. wäre also mit einer Vielzahl von Widersprüchen zu rechnen. Bei einer Umstellung im Jahr 2011 oder später müsste bis dahin mit Vorauszahlungen für einzelne Abrechnungsjahre mit entsprechenden Rückberechnungen – und damit einem erheblichen bürokratischen Aufwand – agiert werden.
Der Ermittlungs-, Berechnungs- und Umstellungsaufwand ist ohnehin immens. Über 1.000 Gemeinden im Land Baden-Württemberg stehen derzeit vor der gleichen Aufgabe. Daher war und ist schnelles Handeln geboten, insbesondere um bereits das laufenden Jahr 2010 korrekt bescheiden zu können. Das Rechenzentrum hat nach entsprechenden Verhandlungen und bei umgehender Beauftragung eine Auftragsausführung noch vor Ablauf des Jahres 2010 zugesichert, sodass die Jahresabrechnung für das Jahr 2010 Anfang 2011 bereits auf neuer Basis erfolgen kann. Damit kann einer Flut von Widersprüchen und großen Prozessrisiken wirkungsvoll begegnet werden.
Aufgrund dessen und der gegebenen Preisvorteile bei kurzfristiger Beauftragung hat der Bürgermeister den Auftrag im Wege einer Eilentscheidung gem. § 43 Abs. 4 GemO dem Zweckverband ‚Kommunales Informations- und Rechenzentrum Ulm/Reutlingen (KIRU)‘ mit der exaktesten Variante für die Ermittlung der real versiegelten Flächen mittels Befliegung erteilt. Hinsichtlich der Differenzierung der befestigten Flächen ist vor Beginn der Arbeiten war jedoch eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, die auch einstimmig erfolgte.
TOP 5: Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung
(Siehe ausführlicher Bericht)
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Einführung einer ‚blauen‘ Parkzone für die gesamte Innenstadt gemäß dem vorgelegten Vorschlag.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit der amtlichen Verkehrsschau alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Umsetzung möglichst spätestens ab Januar 2011 realisieren zu können.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Hofgartenstraße, die jedoch noch mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen ist.
TOP 6: Änderung der Hauptsatzung
Seit 1.Januar 2010 hat der Gemeinderat für einen begrenzten Zeitraum probeweise die Ausschussarbeit ausgesetzt und die Angelegenheiten der beschließenden Ausschüsse an sich gezogen. Diese Vorgehensweise ist durch § 6, Abs. 2 der Hauptsatzung und dem wortgleichen § 39 Abs. 3, Satz 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gedeckt. Nach der bereits mehrfach besprochenen Dienstaufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Biberach im Bescheid diese Vorgehensweise toleriert; das Regierungspräsidium schloss sich dieser Auffassung ebenfalls an, schlug jedoch eine endgültige Regelung bis Ende September 2010 vor.
Entsprechend den Erfahrungen der vergangenen 7 Monate wurde daher vorgeschlagen, die Abschaffung der beschließenden Ausschüsse nunmehr abschließend zu vollziehen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern und anzupassen. Unberührt davon bliebe es dem Gemeinderat auch künftig unbenommen, gemäß § 41 GemO zu bestimmten Verhandlungsgegenständen beratende Ausschüsse zu bilden und einzuberufen, in die neben Gemeinderäten ggf. auch sachkundige Bürger berufen werden können. Da darüber hinaus in der aktuell gültigen Fassung der Hauptsatzung weiterer Überarbeitungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten und Kompetenzgrenzen der Gemeindeorgane gesehen wird, wurde vorgeschlagen, die komplette Hauptsatzung entsprechend der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages vollständig zu überarbeiten und neu zu fassen.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Hauptsatzung der Stadt Bad Buchau zu überarbeiten, entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetages neu zu fassen, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und in der Gemeinderatssitzung vom 21.September 2010 zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
TOP 7: Bildung von Haushaltsresten auf 31.12.2009
Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Haushaltsresten mit folgenden Summen einstimmig zu:
Verwaltungshaushalt: Ausgabereste 189.685 EUR,
Vermögenshaushalt: Einnahmereste 1.009.399 EUR, Ausgabereste 2.648.548 EUR.
TOP 8: Feststellung der Jahresrechnung 2009:
Stadt Bad Buchau
Das Haushaltsjahr 2009 schloss mit einer Haushaltssumme von 10.825.250,70 EUR (Verwaltungs-HH 8.063.809,68 EUR und Vermögens-HH 2.761.441,02 EUR) ab. Der Schuldenstand beträgt weiterhin NULL Euro – ein großer Erfolg in weiterhin schwieriger Zeit.
Eigenbetrieb Marienheim
Das Haushaltsjahr 2009 schloss sanierungsbedingt und aufgrund erst spät im Jahr angepasster Pflegesätze mit einem Verlust in Höhe von 159.499,61 EUR ab. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschlüsse:Beide Jahresrechnungen wurden wie vorgetragen und ausführlich erläutert einstimmig festgestellt.
TOP 9: Annahme von Spenden.
Beschluss:Der Annahme der vorgetragenen Spendeneingänge wurde einstimmig zugestimmt.