Sitzungsberichte: Bad Buchau

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Sitzungsberichte

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02. März 2021: Gemeinderat

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. März 2021           

 

TOP 1:   Aktuelle Berichte und Verschiedenes

  • BM Diesch legt den Jahresbericht der Schulsozialarbeit zur Kenntnisnahme vor
  • Kämmerin Christ verliest den Haushaltserlass des Landratsamts Haushaltsplan 2021 der Stadt und der  Städt. Eigenbetriebe im Wortlaut und erläutert die Anmerkungen
  • BM Diesch weist erfreut auf den Zuwendungsbescheid zur Stadtsanierung Kernstadt IV hin. Darin wird der Stadt ein Zuschuss von 800.000 Euro zugesagt (600.000 vom Land, 200.000 vom Bund). Zusammen mit den Komplementärmitteln, die die Stadt zukünftig zu schultern hat, steht damit zunächst ein Budget von 1,33 Mio. Euro für Sanierungsprojekte im definierten Sanierungsgebiet bis 30.4.2030 zur Verfügung.
  • BM Diesch weist mit Bedauern darauf hin, dass sowohl das Adelindisfest 2021 alsauch das Freilichtspiel ‚Der Apostel von Buchau‘ leider abgesagt werden müssen. Als neuer Termin für das Adelindisfest wurde 24.-27.Juni 2022 festgelegt, für den Apostel gibt es im Moment leider noch keinen neuen Termin.
  • Die Verwaltung gibt die Einteilung der  Wahlhelfer für die bevorstehende Landtagswahl am 14.März 2021 bekannt und bedankt sich für die Bereitschaft zur Unterstützung. Gleichzeitig gibt Herr Merz bekannt, dass allen Wahlhelfern die Möglichkeit für einen Corona-Schnelltest eingeräumt wird. Aufgrund der bereits eingegangenen Anträge wird ein sehr hoher Anteil an Briefwählern erwartet.
  • BM Diesch stellt das neu erschienene Buch ‚Buchauer Erinnerungen‘ aus dem Leben der Bad Buchauer Ehrenbürger von Dr. Wilhelm und Georg Ladenburger – herausgegeben von Dr. Herbert Schneider vor. Das Buch wurde durch den Federseeverlag verlegt und ist im Buchhandel erhältlich.

          Nächste Termine:14.03. Landtagswahlen,
                                       23.03. Gemeinderatssitzung

  • Anfragen aus dem Gemeinderat:

SR Hohl erkundigt sich (1) nach der Reparatur der durch Holzfällarbeiten verursachten Schäden am Rad-/Wanderweg Richtung Henauhof und hinterfragt (2) die aktuelle – aus seiner Sicht missverständliche –  Ausschilderung/Vorfahrtsregelung in der Lindenstraße. SOAR Moll wird diese mit dem Landratsamt überprüfen.

 

TOP 2: Aktuelle Situation der Corona-Pandemie in Bad Buchau

BM Diesch erläutert die aktuellen Zahlen und zeigt die bisherige Entwicklung auf.     

  • Fallzahlen gesamt:                                  183
  • Genesen:                                                171
  • Verstorben:                                             4
  • Aktuell Infizierte am 2.3.2021:                8
  • Kontaktpersonen unter Quarantäne:      34
  • Fallzahl in %                                            4,20
 

Anhand der Grafik ist unschwer zu erkennen, dass wir am Beginn einer 3.Welle stehen. Er mahnt zu weiterer Vorsicht, die Pandemie sei noch lange nicht überwunden. Über die Homepage kann sich die Bevölkerung jeweils tagesaktuell über den aktuellen Stand informieren.

 

TOP 3:   Bebauungsplan ‚Industriegebiet Kessler‘

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
 

Herr Homm vom Ingenieurbüro Künster erläutert die umfangreiche Sitzungsvorlage. Geplant ist ein vorhabensbezogener Bebauungsplan, der der Firma Kessler die Möglichkeit zur künftigen Erweiterung ihres Betriebsgeländes ermöglichen soll.

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig:

Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Industriegebiet Kessler“, Stadt Bad Buchau, Gemarkung Kappel und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Kessler“, Stadt Bad Buchau, Gemarkung Kappel wird beschlossen:

 
  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Kessler“, Stadt Bad Buchau, Gemarkung Kappel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 02.03.2021) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 02.03.2021), wird mit der Begründung vom 02.03.2021 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Kessler“, Stadt Bad Buchau, Gemarkung Kappel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 02.03.2021) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 02.03.2021) werden mit der Begründung vom 02.03.2021 gebilligt.
  3. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
  4. Gemäß § 4 (1) BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist bekannt zu machen.
 

TOP 4: Baugesuch

Neubau 4-Familienhaus an bestehendes Wohngebäude, teilumbau bestehendes Wohngebäude, Rückbau bestehender Garagen, Schwanenweg 7

 

SR Baumeister nimmt als befangener Anwohner auf den Besucherstühlen Platz. Herr Merz erläutert das Baugesuch. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung ist aus den eingereichten Unterlagen kein Hinderungsgrund zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ersichtlich.

Es entwickelt sich hinsichtlich des städtebaulichen Aspekts und der Größe des geplanten Gebäudes eine sehr lebhafte Diskussion. Schlussendlich wurde das gemeindliche Einvernehmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich erteilt. 

 

TOP 5: Gemeinsamer Gutachterausschuss im Mittelbereich Riedlingen – Beitritt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

BM Diesch erläuterte die umfangreiche Sitzungsvorlage und den bisherigen Beratungsverlauf. Über die Änderung der gesetzlichen Vorschriften, die einen überörtlichen interkommunalen Gutachterausschuss notwendig machen, wurde sowohl in der Presse als auch im Gemeinderat und der Verbandsversammlung des GVV mehrfach umfangreich berichtet. In der letzten GVV-Sitzung wurde durch Änderung der Verbandssatzung die Grundlage für den heutigen einstimmig gefassten Beschluss gelegt:

 
  1. Der Gemeinderat der Stadt Bad Buchau stimmt der Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
  2. Im Rahmen der Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses treten zum 30.06.2021 alle bisherigen Gutachter des Gutachterausschusses beim GVV Bad Buchau für die Stadt Bad Buchau ab. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim GVV Bad Buchau wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.
  3. Der Gemeinderat der Stadt Bad Buchau benennt bis zum 30.06.2021 gemäß § 2 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses die ihr zustehenden 3 Gutachter. Diese Gutachter werden anschließend von der übernehmenden Gemeinde – also der Stadt Riedlingen - in den gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt.
  4. Sämtliche Regelungen hinsichtlich des Gutachterausschusswesens sowie Festsetzungen hinsichtlich der entsprechenden Gebühren werden zum 30.06.2021 innerhalb der Gemeinde und des GVV Bad Buchau aufgehoben.
 

TOP 6: Stabilisierungshilfe für kommunale Thermen und Mineralbäder

  1. Zuwendungsbescheid zum Antrag vom 08.Dezember 2020
  2. Beschlussfassung zur Weiterreichung der gewährten Finanzhilfe
 

Der Thermalbad Buchau-Betriebs GmbH entstanden durch die coronabedingte Schließung im Jahr 2020 ein Verlust in Millionenhöhe. Auf Antrag des Heilbäderverbandes hat das Land nun einen Fördertopf ausgelobt, um zumindest einen Teil der Verluste ausgleichen zu können. Auch die Stadt Bad Buchau hat als Mehrheitsgesellschafter der Therme einen entsprechenden Antrag gestellt, dem erfreulicherweise nunmehr stattgegeben wurde. Der Zuwendungsbescheid in Höhe von erfreulichen 413.630,88 Euro liegt vor.

 

Der Zuschuss ist ausdrücklich zweckgebunden für den teilweisen Ausgleich von finanziellen Schäden der Therme im Zeitraum des COVID 19-bedingten Lockdowns und der finanziellen Schäden in Folge eines nur in vermindertem Umfang möglichen Betriebs. Die Bewilligung und die anschließende Auszahlung der Zuwendung steht unter der Bedingung, dass die Antragstellerin den finanziellen Schaden in Form eines Beschlusses der Gemeinde nachweist, der belegt, dass der Zuwendungsempfänger der Therme einen finanziellen Ausgleich für den Bewilligungszeitraum, mindestens in Höhe der bewilligten Finanzhilfe zukommen lässt.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

  • Der Gemeinderat der Stadt Bad Buchau bedankt sich sehr herzlich bei der Landesregierung für die Gewährung der ‚Stabilisierungshilfe für kommunale Thermen und Mineralbäder‘ in Höhe von 413.630,88 EURO.
  • Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig, die gewährte Zuwendung nach Zahlungseingang unmittelbar und in voller Höhe der Thermalbad Buchau Betriebs-GmbH, zweckgebunden zur Abmilderung der finanziellen Schäden durch die getroffenen staatlichen Maßnahmen in Folge der COVID19-Pandemie, weiterzureichen.
 

TOP 7: Annahme von Spenden

Kämmerin Christ berichtet von folgenden eingegangenen Spenden:

  • 600 Euro von der Federseebank für die federseeschule
  • Sachspende von Frau Liebler im Wert von 500 Euro zugunsten der Musikschule
  • Vogelfutterstation der NABU-Ortsgruppe zugunsten des Naturkindegartens

Verbunden mit dem Dank an die Spender stimmt der Gemeinderat der Annahme der Spenden einstimmig zu.